Literatur - "Mein Kampf" Bestseller in der Türkei

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Gast

Literatur - "Mein Kampf" Bestseller in der Türkei

Beitrag von Gast »

Einem Bericht der "Financial Times" zufolge hat Hitlers Buch "Mein Kampf" ein plötzliches Interesse junger Türken ausgelöst. Buchhändler und akademische Kreise in der Türkei würden über die Popularität des rassistischen Pamphlets rätseln. Das Buch, das in Europa verboten ist, gilt mittlerweile als Bestseller in der Türkei. Auf der Liste der am meisten verkauften Bücher soll "Mein Kampf" im Februar Rang drei belegt haben. Die Verkäufe hätten zu dem Zeitpunkt stark zugenommen, als eine neue Ausgabe für 3,50 Euro in den Handel gekommen sei, heißt es weiter.

Einem Buchhändler zufolge würde das Buch vor allem von Studenten der Polizeischulen und Anhängern der MHP gekauft.

Der erste Band von Hitlers "Mein Kampf" erschien 1925, der zweite 1926. Die Rechte an dem Werk liegen beim Freistaat Bayern. Hitler war bis zu seinem Tod mit Wohnsitz in München gemeldet. Die US-Militärverwaltung zog das Vermögen und die Verwertungsrechte an den Erzeugnissen von NS-Führung und NS-Organisationen nach Kriegsende ein. Später wurden diese Rechte auf die jeweiligen deutschen Bundesländer übertragen.

Deutsche Botschaft besorgt

Die deutsche Botschaft in Ankara reagierte besorgt auf die Entwicklung in der Türkei. Man werde die Verfügbarkeit des Buches und das stete Interesse daran sorgsam verfolgen, zitiert die "Financial Times" einen Mitarbeiter der deutschen Vertretung in Ankara. Das Auswärtige Amt in Berlin verwies auf die Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung. Als Inhaber der Rechte könne „nur das Land Bayern aktiv“ werden, sagte einer Sprecherin gegenüber der Netzeitung. Dies erfolge „in Zusammenarbeit und mit der Unterstützung“ des Auswärtigen Amtes beziehungsweise der deutschen Botschaft.

Das bayerische Finanzministerium hatte bereits im Februar erklärt, eine Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts verhindern zu wollen. Damals hieß es, weder im Inland noch im Ausland würden Abdruckgenehmigungen erteilt. Gegen Verstöße werde zivil- und strafrechtlich vorgegangen. Im Ausland erfolge dies über die entsprechende deutsche Botschaft.


Da sage ich nur:OJE :olmaz ,DIESE EUPHORIE VERSTEHE ICH JETZT NUN WIRKLICH NICHT :bilmem


Quelle:http://www.vaybee.de/deutsch/
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