ich habe hier gerade die letzten Beiträge durchgelesen und festgestellt, dass einige gar nicht so genau wissen, wie sie anfangen sollen, wenn sie ihren Freund einladen möchten. Deswegen möchte ich mal einen kleinen Überblick geben, der letztlich aus meinen eigenen Erfahrungen heraus resultiert. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen weiter..

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Der erste Schritt - Die Verpflichtungserklärung-
Wann benötigt für den Eingeladenen für den Aufenthalt in Deutschland eine so genannte "Verpflichtungserklärung", eine "einfache Einladung" reicht nicht aus...
Ich denke es geht den meisten um ein 3-monatiges Touristenvisum. Hierauf beziehen sich die nachfolgenden Infos. :idea:
Die Voraussetzungen für eine Verpflichtungserklärung können von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein.
Mal ist das Ausländeramt, mal die Stadtverwaltung bzw. das Bürgeramt zuständig. Hier bei mir in Bonn (also NRW) ist es zum Beispiel das Bürgeramt. Also das gleiche Amt, wo man auch seinen Pass beantragt, Ummeldungen vornimmt etc.
Dort beantragt und bekommt man die entsprechende Verpflichtungserklärung. Das Wort "Einladung" verniedlicht es etwas. Gemäß §§ 66 ff Aufenthaltsgesetz übernimmt der Gastgeber für den ausländischen Gast die Erstattung aller öffentlichen Mittel
- die für seinen Lebensunterhalt,
- für seine Versorgung mit Wohnraum
- für seine Versorgung im Krankheitsfalle
- für seine evtl anfallenden Rückführungskosten
entstehen, wenn diese Mittel in Anspruch genommen werden müssen. Das beeinhaltet letztlich die Verpflichtungserklärung.
Hier in Bonn muß man z.B. folgendes vorlegen, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten:
- Einkommensnachweis über das monatliche Nettoeinkommen
- Mietvertrag mit Angabe Wohnungsgröße und der zu zahlenden Miete
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung) für den ausländischen Gast (abzuschließen z.B. bei der Hanse Merkur oder auch ADAC)
Link zur Krankenversicherung der Hanse MERKUR:
http://www.hmrv.de/hanse/index.php?set_ ... landgaeste
Kostenpunkt für die Verpflichtungserklärung: 25,00 EUR
Von dem Gast braucht man folgende Angaben für die Verpflichtungserklärung:
- Staatsangehörigkeit
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Anschrift im Heimatland
- Passnummer und Gültigkeitsdatum Pass
Wie gesagt, das obige ist nur ein Beispiel. In anderen Bundesländern/Gemeinden könnten (teilweise) andere Voraussetzungen gelten.
Sollte euch jetzt nur als Beispiel dienen und verdeutlichen, dass es eben nicht eine "einfache" Einladung ist.
Beim Konsulat
Diese Verpflichtungserklärung + den Nachweis der Krankenversicherung muß der Eingeladene dann im Original beim deutschen Konsulat vorlegen, wenn er das Visum beantragt.
Welches Konsulat in der Türkei für ihn zuständig ist, hängt davon ab, wo er gemeldet ist bzw. zu welchem Einzugsbereich sein Wohnort gehört. Das kann Izmir sein aber auch Ankara.
Ich habe mir vom Deutschen Generalkonsulat in Izmir die aktuellen Merkblätter zur Visaerteilung seinerzeit zumailen lassen. Dort steht alles drin, was der Antragssteller vorlegen muß. Das ist nämlich auch eine ganze Menge.
Sie liegen mir in deutscher und türkischer Sprache als PDF -Datei vor. Stand März 2004.
Ich habe allerdings festgestellt, dass mitllerweile Merkblätter mit Stand Dezember 2005 auf der Seite des Konsulats in Izmir downloadbar sind. Hierzu mache ich einen Extra-Beitrag auf, denn man sollte wohl immer die aktuellsten Merkblätter zur Verfügung haben.

Zur Zeitdauer
Also wenn der Eingeladene ein normales Besuchervisum für maximal 3 Monate beantragen will, dauert die Bearbeitungszeit beim Konsulat in der Regel 2 bis 3 Werktage.
Bei meinem Freund war es so, dass er Montags den Termin hatte, an dem er die Unterlagen abgegeben hat. Und für Mittwochs wurde er dann wieder bestellt. Entweder ist dann der VISA-Stempel im Pass oder eben nicht. Wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind, schicken sie einen allerdings direkt wieder weg.
Mein Freund hatte vorher telefonisch einen Termin ausgemacht. Das ist auf jeden Fall zu empfehlen und in Izmir unproblematisch möglich. Man wartet auch mit Termin oft lang genug, ohne ist es manchmal unmenschlich, was die Wartezeit angeht. Lasst euren Freund am besten selbst dort anrufen. Die sind manchmal etwas empfindlich, wenn der deutsche Part anruft. Da kann man schon mal Sprüche kassieren, wie: "Kann ihr Bekannter nicht telefonieren?" Die Telefonnummer steht auf den Merkblättern, ebenfalls die Sprechstunden. JETZT werden für den Winter wahrscheinlich noch keine Termine vergeben. Meist werden die mit 2-3 Wochen Vorlauf vergeben.
Beachtet, dass in den Merkblättern alle möglichen Visa-Varianten aufgeführt sind. Ihr braucht natürlich nur die Infos zum Besuchervisum. Eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten gilt nur für längerfristige (z.B. Sprach-) Aufenthalte, soweit ich mich jetzt erinnere.
Noch ein paar allgemeine Anmerkungen
Da solche Fragen immer mal auftauchen wie ich festgestellt habe, noch ein paar allgemeine Anmerkungen:
Mietvertrag , Gehaltsabrechnung von euch und Co. wird euer Freund nicht brauchen. Die braucht nur IHR zur Vorlage bei Beantragung der Verpflichtungserklärung. Liegt diese vor, wird ER nach diesen Unterlagen nicht mehr gefragt. Steht ja in der VE, dass alles nachgewiesen wurde.

Es ist übrigens kein Problem, wenn man noch nicht genau weiß, wann der Besucher kommt. Die meisten KV-Versicherungen geben auch erstmal so eine Bestätigung. Dort steht dann nur drauf für 3 Monate, für 2 Monate, für 5 Wochen, je nachdem. Ihr müßt nicht zwingend schon konkrete Daten angeben. Wir haben die Krankenversicherung damals bei der Hanse Merkur gemacht. Die waren sehr hilfsbereit. Kostenpunkt lagen dort bei einem Aufenthalt für zwei Monate bei ca. 65,00 EUR. Für drei monate sind es glaube ich um die 90,00 EUR.
WICHTIG: Der Reisepass eures Freundes muß nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein. Sprich' reist er z.B. nächstes Jahr Ende Januar wieder aus, muß der Pass dann noch bis Ende April gültig sein. (Kosten des Reisepasses habe ich jetzt nicht parat. Mein Freund hat damals glaube ich umgerechnet etwa 70 EUR für einen Pass mit 1 Jahr Gültigkeitsdauer bezahlt - ohne Gewähr)
Visakosten für bis 90 Tage sind € 35,00. Steht ebenfalls im Merkblatt. Ansonsten muß man natürlich die Fahrt einplanen und den Aufenthalt in Izmir, Ankara einplanen.
Immer wieder wird auch die Frage gestellt, ob man auch ein Visum bekommen kann, wenn derjenige noch nicht beim Militär war. Allgemein kann man sagen, dass dies KEIN Hinderungsgrund ist. Mein Freund war damals auch noch nicht beim Militär und hat das Visum bekommen. Wenn jedoch schon der Einberufungsbescheid (das türk. Wort weiß ich jetzt nicht) bereits vorliegt, ist es schwieriger. Soll praktisch heißen: Muß euer Freund z.B. diesen Winter oder Anfang des Jahres zum Militär und hat auch schon seinen Bescheid bekommen, dann wird es voraussichtlich nichts klappen. Denn das WICHTIGSTE bei der Visa-Beantragung ist, dass das Konsulat vom so genannten "Rückkehrwillen" des Antragsstellers überzeugt sein muß. Der bevorstehenden Militärdienst KÖNNTE für das Konsulat ein Anhaltspunkt sein, dass der Antragssteller vielleicht gute Gründe hat, nicht unbedingt in die Türkei zurück zu wollen.
Persönliche Einladung
Natürlich könnt ihr den Unterlagen auch eine persönliche Einladung beifügen. Das ersetzt aber AUF KEINEN Fall die Verpflichtungserklärung. Ob man eine persönliche zusätzliche Einladung ebenfalls vorlegen möchte, muß man selbst entscheiden. Ich habe damals bei meinem Freund noch einen Brief beigefügt, in dem ich nächer begründet habe, warum ich ihn gerne einladen möchte. Bei ihm ist das wohl positiv gewertet worden, aber ob das immer so ist, kann ich euch natürlich nicht sagen.
Wenn das Visum abgelehnt wird
Auch das kommt vor.....

Die Ablehnung bekommt man, wenn man den Reisepass wieder abholt, nicht am gleichen Tag. Die Unterlagen werden ja erst geprüft. Wenn man am gleichen Tag wieder weggeschickt wird, dann nicht mit einer Ablehnung, sondern mit dem Hinweis, dass eben Unterlagen fehlen etc und der Antrag gar nicht erst angenommen wird... Das ist nicht zu verwechseln mit einer Ablehnung des VISA-Antrags.
Die Visaerteilung ist eine Ermessenentscheidung, bei der die Ablehnung nicht begründet werden muß. Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruchs (Remonstration), dann müssen die Gründe angegeben werden. Dies ist für künftige Beantragungen nicht unwichtig, damit man vielleicht weiß, WORAN es gelegen hat.
Dies kann eigentlich nur der Antragssteller selbst machen. Wenn ihr allerdings - mit entsprechender Vollmacht eures Freundes- remonstrierst, dann funktioniert es auch.
Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Ob per Mail, per Fax oder per Brief ist letztlich egal. Vielleicht schickt man am besten eine Mail vorab und weißt darauf hin, dass ein Brief noch nachgeschickt wird.
Im Text sollte stehen, dass er oder IHR in seinem Namen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Konsulats in Izmir/Ankara vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (falls vorhanden) einlegt. In dem Text sollte auch noch enthalten sein, dass ihr die Gründe der Ablehnung erfahren möchtet, da ihr euch nicht erklären könnt warum diese trotz Vorlage aller Unterlagen erfolgt ist.
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So, ich hoffe, ich konnte einigen hier etwas helfen..

Ich bin ja auch kein Profi, aber habe das ganze eben schon mal hinter mich gebracht.
Allen die es versuchen, wünsche ich viel viel Erfolg. Und nicht unterkriegen lassen: Es hört sich alles viel komplizierter und schwieriger an, als es letztlich ist. Wenn man erstmal mittendrin ist merkt man, dass es gar nicht sooo schwer ist.

Liebe Grüße
Lotta
