Hallo!
Weiß jemand von euch wie das ist, wenn ich mich zB. scheiden lassen würde von meinem Mann, ob der abgeschoben werden kann od. ohne mich auch schon ein Aufenthaltsrecht hat?
Er ist jetzt fast 6 Jahre in Österreich und in 4 Monaten sind wir 5 Jahre verheiratet.
Er ist Geschäftsführer von seiner Pizzeria.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke!
LG Lena
Aufenthaltsrecht nach Scheidung?
- Askim_
- Aga
- Beiträge: 1519
- Registriert: 31.01.2005, 09:48
- Wohnort: Steiermark
Re: Aufenthaltsrecht nach Scheidung?
also lena, das kommt darauf an, welchen aufenthaltstitel er hat.
aber nachdem er schon so lange hier ist, hat er bestimmt schon ein unbefristetes visum...damit muss er nicht mehr verheiratet sein um hier zu bleiben.
aber am besten gehst du bei euch auf die BH, die sagen dir ganz genau, was er im falle eine scheidung beantragen oder nachweisen muss...
LGR
aber nachdem er schon so lange hier ist, hat er bestimmt schon ein unbefristetes visum...damit muss er nicht mehr verheiratet sein um hier zu bleiben.
aber am besten gehst du bei euch auf die BH, die sagen dir ganz genau, was er im falle eine scheidung beantragen oder nachweisen muss...
LGR

Die Entfernung mit Liebe überbrückt
es gelingt uns, ist uns geglückt
Du bist und bleibst das Glück meines Lebens
unsere Sehnsucht, das Warten...
...ist nicht vergebens!
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Du bist und bleibst das Glück meines Lebens
unsere Sehnsucht, das Warten...
...ist nicht vergebens!