ANTRAGSTELLUNG FÜR SCHENGENVISA C (KURZFRISTIGER AUFENTHALT BIS ZU MAXIMAL 90 TAGEN PRO HALBJAHR)
bitte beachten Sie Merkblatt Prinzipielles bei Visumanträgen
BESUCHSREISEN MIT EINLADUNG
Vom Antragsteller vorzulegende Unterlagen:
Ein Antragsformular: muss in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben sein.
Gültiger Reisepaß (noch mindestens 6 Monate) mit Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Seite mit der Gültigkeitsdauer des Reisepasses und der 60. Seite
1 aktuelles Lichtbild pro Antrag, auf dem alle wesentlichen Merkmale unverdeckt zu erkennen sind, wie Gesicht, Stirn, Ohren, Hals.
Kontoauszug der letzten 6 Monate
Flugreservierung
für Selbständige zusätzlich : Kopie des Steuernachweises ( Vorder-/Rückseite), Nachweis über Eintragsbestätigung bei der Handelskammer
für Angestellte zusätzlich: Arbeits- und Urlaubsbestätigung, Sozialversicherungsnachweis, Lohnbestätigung der letzten 3 Monate
Bei Rentnern zusätzlich: die Kopie des Rentnereinkommensnachweises (Original und Kopie)
Bei Schülern zusätzlich: Schulbestätigung sowie Bestätigung über die Dauer der erlaubten Abwesenheit während des Schuljahres (Original und Kopie)
Bei in der Landwirtschaft Beschäftigten zusätzlich: Ciftci Belgesi im Original und Kopie
Vom Einlader vorzulegende Unterlagen (müssen dem Antrag beigelegt werden):
Verpflichtungserklärung im Original mit beglaubigter Unterschrift des Einladers
Gehaltsbestätigungen der letzten drei Monate (Bei selbständiger Tätigkeit letzter aktueller Einkommenssteuerbescheid Bescheid des Finanzamtes)
Kopien des Mietvertrages (bei Wohnungseigentum: Kopie vom Grundbuchauszug)
Passkopie des Einladers (bei Nicht-EWR-Bürgern: zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung)
Meldezettel
Bei Abholung des Visas:
Gültige Reisekranken- und Unfallversicherung für den Schengenraum, Deckungssumme mindestens EUR 30.000,-- €
Flugticket (bestätigt, hin und retour)
Wichtig: unvollständig ausgefüllte Anträge werden zurückgewiesen!
Das Konsulat kann jederzeit zusätzliche Unterlagen anfordern!
Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrages!
Visa - Gebühren: einheitlich EUR 35,- (unabhängig von Dauer des Visums)
Besuchsvisum für Österreich
- BeBeGiM
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- Beiträge: 4384
- Registriert: 15.01.2006, 10:01
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Informations- und Terminvergabesystem der Österreichischen Botschaft Ankara
Zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher entweder vom Callcenter oder von der Botschaft vergeben wird
Es ist grundsätzlich keine Antragstellung ohne Termin möglich
Nach den Bestimmungen des Österreichischen Fremdengesetzes ist grundsätzlich persönliche Antragstellung erforderlich (bei Minderjährigen: Begleitung durch den gesetzlichen Vormund)
Informationserteilung bzw. Terminvergabe:
1) über Callcenter in der Türkei
0212- 340 45 00 Mo-Fr von 9.00-18.00h Kosten: EUR 9,- pro Anruf (plus lokale Telefonkosten)
Vorgangsweise:
Einzahlung eines Servicebeitrags in Höhe von 9 EURO bei. allen İŞ Bankası Zweigstellen.
Dem Sachbearbeiter bei der Bank ist anzugeben, dass diese Gebühr für den Informationsservice der Österreichischen Botschaft bestimmt ist.
Jeder Einzahler erhält einen Einzahlungsbeleg mit einem 16 stelligen PIN Code.
Am nächsten Tag rufen Sie beim Callcenter zu den angegebenen Zeiten an und geben Ihren Pin Code an.
Der PIN Code ist nur für einen Anruf und einen Termin gültig.
Sie erhalten Visuminformationen bzw. den nächstmöglichen Termin zur Antragstellung
2) über Callcenter ausserhalb der Türkei (Österreich; Deutschland)
0900- 510 365 Mo-Fr von 9.00-17.00h Kosten: EUR 2,16 pro Minute
Vorgangsweise:
Es wird kein Pin und keine Einzahlung benötigt. Sie rufen einfach bei diesem Callcenter an und erhalten aktuelle Informationen zu Visumangelegenheiten bzw. auch einen Termin zur Visumantragstellung. Diese Möglichkeit der Terminvergabe kann grundsätzlich auch vom Einlader des Visumantragstellers in Anspruch genommen werden. Der Anrufer zahlt für den Anruf pro Minute 2,16 EURO.
3) Informationserteilung über die Österreichische Botschaft:
Allgemeine Informationen zu Visa bzw. Aufenthaltsangelegenheiten erhalten Sie grundsätzlich nur
unter der
Tel. 419 52 23 bzw. 419 52 24
Spezielle Visumanfragen werden täglich zwischen 15.00-16.00 beantwortet
Informationsunterlagen bzw. Antragsformulare sind zu Zeiten des Parteienverkehrs beim Portier erhältlich
Hinweis: Die Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten http://www.bmaa.gv.at bietet kostenlos generelle Visuminformationen und auch entsprechende Formulare (Merkblatt, Visumantrag, Verpflichtungserklärung) kostenlos zum Downloaden
4) Terminvergabe durch die Botschaft
nur bei persönlicher Vorsprache; keine telefonische Terminvergabe
Termine werden nur im Anschluss an den Parteienverkehr von 12.00h bis 12.30h vergeben
Antragstellung ist nicht am gleichen Tag möglich, mit mehrwöchiger Wartezeit muss gerechnet werden, Ausnahme: humanitärer Notfall, z.B. Operation (muss belegt werden)
Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Ankara weist darauf hin, dass dieses Terminvergabe- und Informationssystem wegen der starken Nachfrage bei Visumanträgen und aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist und bedauert mögliche Unannehmlichkeiten.
Zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher entweder vom Callcenter oder von der Botschaft vergeben wird
Es ist grundsätzlich keine Antragstellung ohne Termin möglich
Nach den Bestimmungen des Österreichischen Fremdengesetzes ist grundsätzlich persönliche Antragstellung erforderlich (bei Minderjährigen: Begleitung durch den gesetzlichen Vormund)
Informationserteilung bzw. Terminvergabe:
1) über Callcenter in der Türkei
0212- 340 45 00 Mo-Fr von 9.00-18.00h Kosten: EUR 9,- pro Anruf (plus lokale Telefonkosten)
Vorgangsweise:
Einzahlung eines Servicebeitrags in Höhe von 9 EURO bei. allen İŞ Bankası Zweigstellen.
Dem Sachbearbeiter bei der Bank ist anzugeben, dass diese Gebühr für den Informationsservice der Österreichischen Botschaft bestimmt ist.
Jeder Einzahler erhält einen Einzahlungsbeleg mit einem 16 stelligen PIN Code.
Am nächsten Tag rufen Sie beim Callcenter zu den angegebenen Zeiten an und geben Ihren Pin Code an.
Der PIN Code ist nur für einen Anruf und einen Termin gültig.
Sie erhalten Visuminformationen bzw. den nächstmöglichen Termin zur Antragstellung
2) über Callcenter ausserhalb der Türkei (Österreich; Deutschland)
0900- 510 365 Mo-Fr von 9.00-17.00h Kosten: EUR 2,16 pro Minute
Vorgangsweise:
Es wird kein Pin und keine Einzahlung benötigt. Sie rufen einfach bei diesem Callcenter an und erhalten aktuelle Informationen zu Visumangelegenheiten bzw. auch einen Termin zur Visumantragstellung. Diese Möglichkeit der Terminvergabe kann grundsätzlich auch vom Einlader des Visumantragstellers in Anspruch genommen werden. Der Anrufer zahlt für den Anruf pro Minute 2,16 EURO.
3) Informationserteilung über die Österreichische Botschaft:
Allgemeine Informationen zu Visa bzw. Aufenthaltsangelegenheiten erhalten Sie grundsätzlich nur
unter der
Tel. 419 52 23 bzw. 419 52 24
Spezielle Visumanfragen werden täglich zwischen 15.00-16.00 beantwortet
Informationsunterlagen bzw. Antragsformulare sind zu Zeiten des Parteienverkehrs beim Portier erhältlich
Hinweis: Die Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten http://www.bmaa.gv.at bietet kostenlos generelle Visuminformationen und auch entsprechende Formulare (Merkblatt, Visumantrag, Verpflichtungserklärung) kostenlos zum Downloaden
4) Terminvergabe durch die Botschaft
nur bei persönlicher Vorsprache; keine telefonische Terminvergabe
Termine werden nur im Anschluss an den Parteienverkehr von 12.00h bis 12.30h vergeben
Antragstellung ist nicht am gleichen Tag möglich, mit mehrwöchiger Wartezeit muss gerechnet werden, Ausnahme: humanitärer Notfall, z.B. Operation (muss belegt werden)
Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Ankara weist darauf hin, dass dieses Terminvergabe- und Informationssystem wegen der starken Nachfrage bei Visumanträgen und aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist und bedauert mögliche Unannehmlichkeiten.