von Türkei nach Deutschland
- Elaaskim
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von Türkei nach Deutschland
Hallo Ihr Lieben,
mein Schatzi möchte gerne zu uns nach Deutschland kommen.
Vor 4 Jahren hat er schon mal ein Visum für Italien bekommen.
Kennt einer die Tele.nr. vom Türkischen Consulat in Ankara??
Was muß ich machen?
`Wie kann ich ihm helfen
Eigentlich möchte er "bald" kommen, aber ab Dez. wäre auch okay ,weil wir vorher noch da sind.
Wie ist das generell hier: darf er hier arbeiten? Wie lange darf er max. bleiben. Muß man immer heiraten???
Ohje ,viele Fragen -ich weiß
Vielen Dank schonmal
Gute NAcht
Ela :-)
mein Schatzi möchte gerne zu uns nach Deutschland kommen.
Vor 4 Jahren hat er schon mal ein Visum für Italien bekommen.
Kennt einer die Tele.nr. vom Türkischen Consulat in Ankara??
Was muß ich machen?
`Wie kann ich ihm helfen
Eigentlich möchte er "bald" kommen, aber ab Dez. wäre auch okay ,weil wir vorher noch da sind.
Wie ist das generell hier: darf er hier arbeiten? Wie lange darf er max. bleiben. Muß man immer heiraten???
Ohje ,viele Fragen -ich weiß
Vielen Dank schonmal
Gute NAcht
Ela :-)
- usse
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hallo elaaşkım!
ich würde an deiner stelle mal im zustaendigen kreisverwaltungsreferat/landratsamt nachfragen und in ankara beim DEUTSCHEN konsulat anrufen (die nummer kannst du sicher im internet finden..) - es gibt nicht soo viele möglichkeiten ohne heirat: studieren, au-pair, deutschkurs - da laesst du dich am besten mal beraten, was evtl auf ihn zutrifft.. (das visum gilt dann normalerweise für ein jahr..)
falls du noch mehr informationen brauchst: meine künftige schwippschwagerin hat das ganze grad erst machen müssen, ich könnte sie evtl noch mal fragen - mein schwager ist allerdings als au-pair in dtl...
glg, usse
ich würde an deiner stelle mal im zustaendigen kreisverwaltungsreferat/landratsamt nachfragen und in ankara beim DEUTSCHEN konsulat anrufen (die nummer kannst du sicher im internet finden..) - es gibt nicht soo viele möglichkeiten ohne heirat: studieren, au-pair, deutschkurs - da laesst du dich am besten mal beraten, was evtl auf ihn zutrifft.. (das visum gilt dann normalerweise für ein jahr..)
falls du noch mehr informationen brauchst: meine künftige schwippschwagerin hat das ganze grad erst machen müssen, ich könnte sie evtl noch mal fragen - mein schwager ist allerdings als au-pair in dtl...
glg, usse
- Tatjana
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Hallo,
guckst du hier
http://www.ankara.diplo.de
Das ist das deutsche Konsulat in Ankara. Er muss immer bei dem deutschen Konsulat das Visum beantragen, nicht bei dem türkischen.
Wobei vielleicht dann noch abzuklären ist, ob wirklich Ankara für ihn zuständig ist. Das hängt irgendwie mit dem Wohnort oder Arbeitsplatz zusammen (weiß ich aber leider nicht, inwiefern).
Du kannst verschiedene Visen beantragen. Besuchervisum oder Studentenvisum oder zum lernen...etc..etc..
Ich hab jetzt nicht auf der Seite geschaut, weil für meinen Schatz ist Izmir zuständig, aber normalerweise kannst du dir dort ein Formular runterladen, wo drin steht, was es es Visen gibt und was er (und du, wenn du der "Einladende" bist) alles vorlegen müsst und dergleichen.
UND DU MUSST AUF KEINEN FALL GLEICH HEIRATEN !!!! :o
Das wäre ja schlimm, wenn man das müsste
Also, ich kenne bloß das Besuchervisum und das gilt in der Regel für 3 Monate. Obwohl ich auch schon gehört habe, daß man das angeblich auch verlängern kann bei uns (weiß aber nicht, ob das stimmt).
Und wenn du auf der Seite nichts findest, was dir weiterhelfen kann,
und wenn du Fragen zum Besuchervisum hast, dann schreib mir...
vielleicht kann ich dir weiterhelfen
LG
Tatjana
guckst du hier
http://www.ankara.diplo.de
Das ist das deutsche Konsulat in Ankara. Er muss immer bei dem deutschen Konsulat das Visum beantragen, nicht bei dem türkischen.
Wobei vielleicht dann noch abzuklären ist, ob wirklich Ankara für ihn zuständig ist. Das hängt irgendwie mit dem Wohnort oder Arbeitsplatz zusammen (weiß ich aber leider nicht, inwiefern).
Du kannst verschiedene Visen beantragen. Besuchervisum oder Studentenvisum oder zum lernen...etc..etc..
Ich hab jetzt nicht auf der Seite geschaut, weil für meinen Schatz ist Izmir zuständig, aber normalerweise kannst du dir dort ein Formular runterladen, wo drin steht, was es es Visen gibt und was er (und du, wenn du der "Einladende" bist) alles vorlegen müsst und dergleichen.
UND DU MUSST AUF KEINEN FALL GLEICH HEIRATEN !!!! :o
Das wäre ja schlimm, wenn man das müsste
Also, ich kenne bloß das Besuchervisum und das gilt in der Regel für 3 Monate. Obwohl ich auch schon gehört habe, daß man das angeblich auch verlängern kann bei uns (weiß aber nicht, ob das stimmt).
Und wenn du auf der Seite nichts findest, was dir weiterhelfen kann,
und wenn du Fragen zum Besuchervisum hast, dann schreib mir...
vielleicht kann ich dir weiterhelfen
LG
Tatjana
- Elaaskim
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Cok tesekkürler
Merhaba Usse und Tatjana ,
vielen Dank für eure Tipps - dann werde ich mal stöbern gehen und wenn ich noch was habe , mail ich euch
DANKEEEEEEE
Liebe Grüsse
Ela
vielen Dank für eure Tipps - dann werde ich mal stöbern gehen und wenn ich noch was habe , mail ich euch
DANKEEEEEEE
Liebe Grüsse
Ela
Merhaba,
ich möchte neue Leute kennenlernen ,türkisch lernen und mich hier austauschen:-)
ich möchte neue Leute kennenlernen ,türkisch lernen und mich hier austauschen:-)
- ari61
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- Registriert: 28.05.2005, 00:25
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- Tatjana
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- Registriert: 15.10.2004, 18:59
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Hallo Ari,
nein, leider weiß ich auch nichts genaueres.
Mein Freund hat mir bloß so etwas berichtet, und deshalb weiß ich auch nicht, wie der Wahrheitsgehalt ist, weil er hat es ja wiederrum von seinen Arbeitskollegen (und wir wissen ja alle, das da viel Unsinn geredet wird
Aber soviel er gesagt hat, müsste man dann z.B. auf die deutsche Botschaft gehen und z.B. einen Deutschkurs/Folgekurs vorlegen und dann könnte man noch einmal für 3 Monate verlängern.
WIE GESAGT, DAS IST BLOSS DIE AUSSAGE VON MEINEM FREUND BZW. EINES ARBEITSKOLLEGEN.
Inwieweit das stimmt, weiß ich leider nicht.
Aber ich würd einfach mal bei der Botschaft bzw. Konsulat nachfragen und dort anrufen.
Vielleicht können die dort genauere Aussagen machen, bzw. die können das ja dann bestimmt
Und wenn du dieses machst, gib uns dann vielleicht Bescheid
denn mich und vielleicht andere, würde es doch auch sehr interessieren.
LG
Tatjana
nein, leider weiß ich auch nichts genaueres.
Mein Freund hat mir bloß so etwas berichtet, und deshalb weiß ich auch nicht, wie der Wahrheitsgehalt ist, weil er hat es ja wiederrum von seinen Arbeitskollegen (und wir wissen ja alle, das da viel Unsinn geredet wird
Aber soviel er gesagt hat, müsste man dann z.B. auf die deutsche Botschaft gehen und z.B. einen Deutschkurs/Folgekurs vorlegen und dann könnte man noch einmal für 3 Monate verlängern.
WIE GESAGT, DAS IST BLOSS DIE AUSSAGE VON MEINEM FREUND BZW. EINES ARBEITSKOLLEGEN.
Inwieweit das stimmt, weiß ich leider nicht.
Aber ich würd einfach mal bei der Botschaft bzw. Konsulat nachfragen und dort anrufen.
Vielleicht können die dort genauere Aussagen machen, bzw. die können das ja dann bestimmt
Und wenn du dieses machst, gib uns dann vielleicht Bescheid
denn mich und vielleicht andere, würde es doch auch sehr interessieren.
LG
Tatjana
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Visa
habe gerade auch einen Versuch gemacht jemanden einzuladen.Leider wurde er ohne Begründung abgelehnt.Habe beim Konsulat angerufen wurde wegen Datenschutz aber nicht erklärt. Wir versuchen jetzt erst einmal herauszubekommen " WARUM ".Man muß einen Widerspruch ( Protesto) beim Deutschen Konsulat einreichen.Besser mit Anwalt.Über Holland Konsulat soll ein Visum besser zu bekommen sein habe ich mal gelesen.Viel Glück dann.
Gruß Sevo
Gruß Sevo
- Lotta
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- Registriert: 30.04.2005, 07:56
- Wohnort: Bonn
@sevowalt:
Das tut mir sehr leid, dass es nicht geklappt hat..
Ein Begründung bekommt man jedoch nie auf einfache Anfrage.
Die Visaerteilung ist eine Ermessenentscheidung, bei der die Ablehnung nicht begründet werden muß. Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruchs (Remonstration), dann müssen die Gründe angegeben werden. Dies ist für künftige Beantragungen nicht unwichtig, damit man vielleicht weiß, WORAN es gelegen hat. Dies müßt ihr aber nicht über einen Anwalt machen.
Dies kann eigentlich nur der Antragssteller selbst machen. Wenn ihr allerdings - mit entsprechender Vollmacht eures Freundes- remonstrierst, dann funktioniert es auch.
Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Ob per Mail, per Fax oder per Brief ist letztlich egal. Vielleicht schickt man am besten eine Mail vorab und weißt darauf hin, dass ein Brief noch nachgeschickt wird.
Im Text sollte stehen, dass er oder IHR in seinem Namen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Konsulats in Izmir/Ankara vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (falls vorhanden) einlegt. In dem Text sollte auch noch enthalten sein, dass ihr die Gründe der Ablehnung erfahren möchtet, da ihr euch nicht erklären könnt warum diese trotz Vorlage aller Unterlagen erfolgt ist.
Daraufhin gibt es dann eine Begründung, die einem vielleicht weiterhilft.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Lotta
Das tut mir sehr leid, dass es nicht geklappt hat..
Ein Begründung bekommt man jedoch nie auf einfache Anfrage.
Die Visaerteilung ist eine Ermessenentscheidung, bei der die Ablehnung nicht begründet werden muß. Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruchs (Remonstration), dann müssen die Gründe angegeben werden. Dies ist für künftige Beantragungen nicht unwichtig, damit man vielleicht weiß, WORAN es gelegen hat. Dies müßt ihr aber nicht über einen Anwalt machen.
Dies kann eigentlich nur der Antragssteller selbst machen. Wenn ihr allerdings - mit entsprechender Vollmacht eures Freundes- remonstrierst, dann funktioniert es auch.
Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Ob per Mail, per Fax oder per Brief ist letztlich egal. Vielleicht schickt man am besten eine Mail vorab und weißt darauf hin, dass ein Brief noch nachgeschickt wird.
Im Text sollte stehen, dass er oder IHR in seinem Namen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Konsulats in Izmir/Ankara vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (falls vorhanden) einlegt. In dem Text sollte auch noch enthalten sein, dass ihr die Gründe der Ablehnung erfahren möchtet, da ihr euch nicht erklären könnt warum diese trotz Vorlage aller Unterlagen erfolgt ist.
Daraufhin gibt es dann eine Begründung, die einem vielleicht weiterhilft.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Lotta
Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen!
"Hayat, sen başka planlar yapmakla meşgulken başına gelendir."
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- ari61
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- Wohnort: Österreich, NÖ
ich kann da jetzt nur meine Erlebnisse mit der österreichischen Botschaft erzählen. Da wurde sein Visumsantrag abgelehnt, ohne Begründung, aber mit dem Zusatz, daß man innerhalb 14 Tagen schriftlich und auf deutsch Widerspruch einlegen kann.
Das haben wir beide gemacht, per mail und per Brief, aber bis heute keine antwort erhalten. Das war im Jänner 2005! Wobei ihm die Beamtin am Konsulat gesagt hat, es wird deswegen sein, weil wir beide nicht verheiratet sind und daher die Gefahr besteht, daß er nicht mehr zurükkehrt......
Dann haben wir es über Deutschland versucht, der Einlader war männlich, da gab es kein Problem....
LIebe Grüße
ari
Das haben wir beide gemacht, per mail und per Brief, aber bis heute keine antwort erhalten. Das war im Jänner 2005! Wobei ihm die Beamtin am Konsulat gesagt hat, es wird deswegen sein, weil wir beide nicht verheiratet sind und daher die Gefahr besteht, daß er nicht mehr zurükkehrt......
Dann haben wir es über Deutschland versucht, der Einlader war männlich, da gab es kein Problem....
LIebe Grüße
ari
- susa1
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- Registriert: 27.07.2005, 18:28
- Wohnort: Hannover
Hallo zusammen!
Wichtig ist ( jedenfalls beim Besuchervisum ) das entweder ein fester Arbeitsplatz oder eine selbständige Existenz nachgewiesen wird. Im Amtsdeutsch heißt das " der Rückkehrwille muß nachgewiesen sein".
Für einen Angestellten heißt das eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit einreichen. Bei Selbständigen Gewerbeschein, Steuerbescheinigung usw. usw.
Außerdem ist es unbedingt erforderlich das die Sozialversicherung ( Krankenkasse ) nachweislich bezahlt ist und in keinster Weise Steuerschulden vorliegen. Sonst = KEINE CHANCE AUF VISUM!
Zusätzlich empfiehlt es sich hier in Deutschland ( zB. ADAC ) eine zusätzliche Krankenversicherung für die 3 Monate abzuschließen, da die türkische Krankenkasse hier nicht für Behandlungen aufkommt und der Einladende für alles gerade zu stehen hat (Verpflichtungserklärung).
Und falls doch Visum erteilt wurde, heißt das noch lange nicht, das man ihn ausreisen läßt. Da sind immernoch die Zollbeamten am Flughafen.
Außerdem das letzte Restrisiko: Ein Visum haben, heißt nicht zwangsläufig einreisen dürfen. Es hat schon Fälle gegeben, da ist der ein oder andere am deutschen Flughafen abgefangen worden und wieder ins nächte Flugzeug und zurück.
Deutsche Willkür nenn ich das!
Wichtig ist ( jedenfalls beim Besuchervisum ) das entweder ein fester Arbeitsplatz oder eine selbständige Existenz nachgewiesen wird. Im Amtsdeutsch heißt das " der Rückkehrwille muß nachgewiesen sein".
Für einen Angestellten heißt das eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit einreichen. Bei Selbständigen Gewerbeschein, Steuerbescheinigung usw. usw.
Außerdem ist es unbedingt erforderlich das die Sozialversicherung ( Krankenkasse ) nachweislich bezahlt ist und in keinster Weise Steuerschulden vorliegen. Sonst = KEINE CHANCE AUF VISUM!
Zusätzlich empfiehlt es sich hier in Deutschland ( zB. ADAC ) eine zusätzliche Krankenversicherung für die 3 Monate abzuschließen, da die türkische Krankenkasse hier nicht für Behandlungen aufkommt und der Einladende für alles gerade zu stehen hat (Verpflichtungserklärung).
Und falls doch Visum erteilt wurde, heißt das noch lange nicht, das man ihn ausreisen läßt. Da sind immernoch die Zollbeamten am Flughafen.
Außerdem das letzte Restrisiko: Ein Visum haben, heißt nicht zwangsläufig einreisen dürfen. Es hat schon Fälle gegeben, da ist der ein oder andere am deutschen Flughafen abgefangen worden und wieder ins nächte Flugzeug und zurück.
Deutsche Willkür nenn ich das!
Liebe Grüße
susa1
susa1
- Lotta
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- Registriert: 30.04.2005, 07:56
- Wohnort: Bonn
Hallo Susa1,susa1 hat geschrieben:Und falls doch Visum erteilt wurde, heißt das noch lange nicht, das man ihn ausreisen läßt. Da sind immernoch die Zollbeamten am Flughafen.
Außerdem das letzte Restrisiko: Ein Visum haben, heißt nicht zwangsläufig einreisen dürfen. Es hat schon Fälle gegeben, da ist der ein oder andere am deutschen Flughafen abgefangen worden und wieder ins nächte Flugzeug und zurück.
Deutsche Willkür nenn ich das!
diese beiden letzten Beispiele die du genannt hast, kann ich nicht ganz nachvollziehen und habe auch noch von keinem Fall persönlich gehört.
Am türkischen Flughafen (also bei Ausreise) ist eine so genannte Ausreisesteuer zu zahlen (liegt um die EUR 70,00). Das wäre die einzige Erklärung für mich, dass man in dem Zusammenhang eben noch ein Problem bekommen kann, wenn man die eben nicht zahlt/zahlen kann. Aber darauf ist man ja eingestellt und wird das nötige Geld wohl dabeihaben.
Am deutschen Flughafen (also bei Einreise in Deutschland) verpflichtet das erteilte Visum die Zollbeamten, denjenigen einreisen zu lassen. Sie haben kein eigenes Ermessen, das Visum WURDE ja bereits erteilt. Für Willkür bleibt da kaum Spielraum. Mir will jetzt kein Grund einfallen, warum die Einreise bei einem vorhandenen Visum verwehrt werden sollte.
: : :
Kennst du konkrete Beispiele und weißt, woran es da gelegen hat?
Liebe Grüße
Lotta
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- susa1
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Hallo Lotta,
ja beim ausreisen zum Beispiel wenn die Steuern nicht bezahlt worden sind. Z.B. bei Selbständigen die Umsatzsteuer oder Einkommensteuer.
Beim Einreisen nach D haben Bekannte von mir immens viel Theater gehabt. Ich weiß aber nicht was genau vorlag, aber am Ende mußte Mann wieder retour. Die deutschen Zöllner haben ihn nicht reingelassen.
Habe in einem anderen Forum auch schon mal von Düsseldorf so etwas gehört, aber nicht weiter nachgefragt.
Ich weiß nur dass mein Süßer und ich dann beschlossen haben zusammen nach D zu fliegen, damit ich dann bei der Einreise dabei bin.
Sicher ist sicher..
ja beim ausreisen zum Beispiel wenn die Steuern nicht bezahlt worden sind. Z.B. bei Selbständigen die Umsatzsteuer oder Einkommensteuer.
Beim Einreisen nach D haben Bekannte von mir immens viel Theater gehabt. Ich weiß aber nicht was genau vorlag, aber am Ende mußte Mann wieder retour. Die deutschen Zöllner haben ihn nicht reingelassen.
Habe in einem anderen Forum auch schon mal von Düsseldorf so etwas gehört, aber nicht weiter nachgefragt.
Ich weiß nur dass mein Süßer und ich dann beschlossen haben zusammen nach D zu fliegen, damit ich dann bei der Einreise dabei bin.
Sicher ist sicher..
Liebe Grüße
susa1
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- Lotta
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susa1 hat geschrieben:
Ich weiß nur dass mein Süßer und ich dann beschlossen haben zusammen nach D zu fliegen, damit ich dann bei der Einreise dabei bin.
Sicher ist sicher..
Da hast du natürlich recht!! Ich weiß noch, wie ich damals nervös am Flughafen stand und froh war, als mein Freund dann vor mir stand. Irgendwie bleibt ja doch eine Unruhe, bis er dann endlich vor einem steht..
Liebe Grüße
Lotta
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